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Antrag auf Nachzahlung der Nacht- und Wochenend- Zulagen für die Jahre 2004 – 2009

Alle Lernenden der BFP, welche zwischen dem 1.1.2004 und dem 31.12.2009 Nacht- oder Wochenend-Dienst in einem Bündner Praktikumsbetrieb (Klinik oder Heim) geleistet haben, sind berechtigt, die Nachzahlung zu beantragen.

Auszug aus der Pressemitteilung des SBK vom 22. 12. 2009

Erhöhung der Zulage um 10 Prozent

Die dem BSH angeschlossenen Spitäler und Alters- und Pflegeheime vergüten ihren Mitarbeitenden mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 neu 10 Prozent höhere Zulagen. Die heutige Zulage für Abend-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsdienst beträgt in den meisten Betrieben 5 Franken pro Stunde und neu somit 5.50 Franken pro Stunde. Ausserdem wird den Mitarbeitenden für die af die Jahre 2004 bis 2009 ausbezahlten Zulagen pauschal 10 Prozent nachbezahlt. Die 10 Prozent entsprechen einem gewichteten, pauschalierten Schnitt aus den Werten von 8.33 Prozent Anspruch bei 4 Ferienwochen, 10.64 Prozent bei 5 Ferienwochen und 13.04 Prozent bei 6 Ferienwochen. Die rückwirkende Auszahlung an Mitarbeitende, die sich aktuell in einem Anstellungsverhältnis zu einem Spital oder Heim befinden, wird von den Gesundheitsunternehmen selbständig vorgenommen. Ausgetretene und pensionierte Mitarbeitende müssen die Nachzahlung bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber beantragen.

  • Alle Lernenden, welche die Ausbildung bis zum 5. März 2010 beendet haben, gelten für die BFP als ausgetretene Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter.
  • Damit haben sie selbst die Pflicht, den Antrag um Nachzahlung zu stellen.
  • Die BFP bestätigt Ihnen das in der Praktikumszeit ausbezahlte Total der Zulagen und Ihre Berechtigung, die Nachzahlung zu beziehen.
  • Infolge geplanter Schliessung der Schule können Bestätigungen bis längstes 31. August 2011 ausgestellt werden.

 

Ilanz, 5.3.2010, der Schulleiter J. F. Wehrli


Vorgehen:

1. Nehmen Sie Ihre Ausbildungsbestätigung zur Hand.

2. Laden Sie das „Gesuch betreffend Abtretung von Forderungen“ von unserer Homepage herunter, drucken Sie es aus und füllen Sie für jede in Frage kommende Institution ein Blatt aus.

3. Senden Sie die Gesuche an den Leiter Finanzen. Beachten Sie jedoch, dass nur vollständig ausgefüllte Blätter von der BFP bearbeitet werden.

4. Unser Leiter Finanzen wird das Total der Zulagen ausrechnen und die Bestätigung unterschreiben.

5. Sie erhalten die Gesuche per Post zurück.

6. Sie beantragen die Nachzahlung der Zulagen bei jeder Praktikumsinstitution und legen die Bestätigung der BFP bei.

 

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